Wissenschaftliche Beratung: vom Bürger bis zur Behörde | ||
Unsere wissenschaftliche Beratung reicht von Auskünften an die allgemeine Öffentlichkeit bis zur Behörde. In der offiziellen Pilzberatungsstelle wird über die Genießbarkeit gesammelter Pilze informiert. Wir bieten unterschiedlichen Behörden wie z. B. dem Zoll, der Polizei oder dem Landeskriminalamt Hilfestellung bei der Identifizierung von Pflanzen. In Spezialführungen und Weiterbildungen vermitteln wir relevantes Fachwissen zur Organismen-Identifizierung (z.B. dem Zoll zur Erkennung von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützter Pflanzenarten, Bestimmung dem Bundeskriminalamt über Kieselalgen oder Pilze). Unsere Wissenschaftler werden regelmäßig für Fragestellungen zur botanischen
Nomenklatur und Taxonomie hinzugezogen. Eine oft spezifische Vermittlerfunktion
bei botanischen und botanisch-gärtnerischen Fragen kommt ebenso unseren
qualifizierten Gärtnern und Bibliothekaren zu. Dasselbe gilt für die Mitarbeiter
im Bereich der Biodiversitätsinformatik. Unsere Gutachtertätigkeit sowie
Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien sind weitere wichtige
Elemente unserer Wissensvermittlung. |